Beschwerdeverfahren des Handelsunternehmens ISG Company s.r.o.


In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Gesetz Nr. 102/2014 Slg.
über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder bei der Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines Vertrags, der unter abgeschlossen wurde ein Fernabsatz oder ein außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossener Vertrag und §§ 619 bis 627 des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch, veröffentlicht von:

ISG Company s.r.o. ID-Nummer: 53 805 291, mit Sitz in Palanok 1, 949 01 Nitra, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Nitra, Abschnitt Sro, Einfügungsnummer 54472 / N – (im Folgenden „Verkäufer“) Beschwerdepolitik der Handelsgesellschaft ISG Company s.r.o. (Im Folgenden „Beschwerdeverfahren“ genannt).

Dieses Beschwerdeverfahren ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen des Geschäftsgegenstandes der ISG Companys.r.o. , mit Sitz: Palánok 1, 94901 Nitra, ID: 53.805.291 (im Folgenden als "Verkäufer" bezeichnet), befindet sich auf der Webschnittstelle des Shops des Verkäufers (www.megashopbox.eu), der das Verfahren der Vertragsparteien bei der Geltendmachung einer Reklamation für Waren regelt, die der auf der Webschnittstelle des Shops gekauft hat Käufer (im Folgenden als „Beschwerdeverfahren“ bezeichnet).


TEIL I
Gültigkeit und Umfang des Beschwerdeverfahrens

Artikel 1
Das Beschwerdeverfahren regelt die Bedingungen, den Umfang und die Art und Weise der Geltendmachung des Haftungsrechts für Mängel von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Kommunikationsgeräten, deren Zubehör und Zusatzausrüstung (im Folgenden „Geräte“), für die eine Garantie gewährt wurde und die wurden von Verbrauchern (im Folgenden „Käufer“ genannt) im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Verkauf von Waren in einem Geschäft bei der Handelsgesellschaft ISG Company s.r.o. erworben. Es bestimmt auch die Orte, an denen der Käufer sein Recht auf Geltendmachung und Beseitigung der Mängel geltend machen kann, die nach der Übernahme während der Gewährleistungsfrist an ihnen auftreten oder die diese bei der Übernahme durch den Käufer als dieses Recht hätten haben müssen Aus der Mängelhaftung sind die Rechte und Pflichten des Käufers und des Käufers ausgeschlossen. Die Regelung des Reklamationsverfahrens gilt auch für andere Geräte, deren Zubehör und Zusatzausrüstung, die der Käufer gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Verkauf von Waren in einem Geschäft von der Handelsgesellschaft ISG Company s.r.o. erworben hat. oder in der Verkaufsstelle der ISG Company s.r.o. , wohingegen, wenn sich aus einer Bestimmung des Beschwerdeverfahrens nichts anderes ergibt, wenn in der Bestimmung des Beschwerdeverfahrens Geräte erwähnt werden, darunter auch andere Geräte, deren Zubehör und zusätzliche Geräte im Sinne dieses Satzes verstanden werden.</ span>

Im Falle eines Käufers, der dies nicht tut ein Verbraucher gemäß §2 des Gesetzes Nr. 250 / 2007 Slg. über den Verbraucherschutz, solangeEs betrifft die Gültigkeit der Verantwortung für die früheren Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513 / 1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung.


Artikel 2
1. Gemäß diesem Beschwerdeverfahren hat der Käufer, ISG Company s.r.o. als Verkäufer in allen seinen Verkaufsstellen bei der Ausübung des Rechts aus der Haftung für Mängel an Geräten, deren Zubehör und Zusatzausrüstung, die der Käufer von der Handelsgesellschaft ISG Company s.r.o. erworben hat. B. in seinem Vertriebsnetz, bei der Bearbeitung von Reklamationen und bei der Beseitigung von Mängeln, die an ihnen nach der Übernahme während der Garantiezeit auftreten, sowie von Mängeln, die sie bei der Übernahme durch den Käufer hatten. (Soweit sich aus einer Regelung des Reklamationsverfahrens nichts anderes ergibt, ist unter dem Begriff „Mangel“ auch ein Mangel zu verstehen, der zum Zeitpunkt der Übernahme des Gerätes, seines Zubehörs oder seiner Zusatzausstattung durch den Käufer vorliegt.)

2. Für den Fall, dass eine Regelung (auch im Sinne des vorstehenden Satzes) besteht, besteht das Recht, bei Übernahme des Gerätes, seines Zubehörs und der Zusatzausstattung an ihn/den Käufer unter dem Begriff „Gewährleistungsfrist“ Ansprüche wegen fehlender Teile geltend zu machen Der folgende Text bedeutet, sofern sich aus einer anderen Bestimmung nichts anderes ergibt, einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Tag der Übernahme durch den Käufer.

3. Bei der Bearbeitung von Käuferbeschwerden gemäß dem vorherigen Punkt handeln die Verkaufsstellen der ISG Company s.r.o., die nicht Teil ihrer Organisationsstruktur sind, im Namen der ISG Company s.r.o., in ihrem Namen und auf ihre Rechnung.

Artikel 3
Definitionen

Gemäß den in diesem Beschwerdeverfahren verwendeten Bedingungen gilt die Zweck der Anwendung ist:
a) Verkäufer - Handelsunternehmen ISG Company s.r.o.; Dies gilt auch, wenn das Gerät, dessen Zubehör und Zusatzausstattung, die der Käufer von seinem Handelsvertreter gekauft hat, wenn dieser es ihm aus seinem Eigentum verkauft hat, im Namen der ISG Company s.r.o., in ihrem Namen und auf ihre Rechnung; Diese Tatsache muss jedoch aus der Buchhaltung oder relevanten anderen Dokumenten hervorgehen, die der Handelsvertreter dem Käufer im Spa ausstellen und bestätigen muss und aus denen hervorgehen muss, welche Waren der Handelsvertreter im Namen von ISG Company s.r.o. verkauft seinen Namen und in seinem Namen Konto. Für das verkaufende Unternehmen gilt auch, dass der Bevollmächtigte der I ISG Company s.r.o. , die im Namen und Auftrag der ISG Company s.r.o. handelt. auf der Grundlage des Handelsvertretungsvertrages. Diese Entitäten sind in den Buchstaben bb) dieses Punktes definiert

b) Verkaufsstelle des Handelsunternehmens ISG Company s.r.o., die ihr Vertriebsnetz bilden, ist/sind:

ba) Einzelhandelsgeschäfteder ISG Company s.r.o., die sie unter ihrem eigenen Firmennamen betreibt und die ein organisatorischer Teil davon sind,

bb) Einzelhandelsgeschäfte, die von vertraglichen Handelsvertretern betrieben werden Firma ISG Company s.r.o. unter ihrem eigenen Firmennamen, jedoch nur, wenn sie im Namen und im Auftrag von ISG Company s.r.o. handeln. , wobei angegeben wird, dass es sich um autorisierte Händler der ISG Company s.r.o. handelt. oder die zusätzlich zum Handelsnamen des Handelsvertreters auch mit dem Logo und dem Handelsnamen des Handelsunternehmens ISG Company s.r.o. gekennzeichnet sind.< /p>

c) Käufer ist:
ca) Käufer – Verbraucher:
eine natürliche Person, die beim Abschluss und der Erfüllung eines Verbrauchervertrags , handelt nicht im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit, Beschäftigung oder seines Berufs / gemäß § 2 Buchstabe a) des Verbraucherschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung /, gekaufte Geräte oder deren Zubehör von der Handelsgesellschaft ISG Company s.r.o. an der Verkaufsstelle gemäß Buchstaben b) dieses Artikels zum persönlichen Gebrauch oder für den Bedarf Ihrer Haushaltsmitglieder,
cb) Käufer – Unternehmer: p
Ein Gewerbetreibender ist (i) eine im Handelsregister eingetragene Person, (ii) eine Person, die auf der Grundlage einer Gewerbeerlaubnis ein Gewerbe betreibt, (iii) eine Person, die ein Gewerbe betreibt Gewerbetreibender auf der Grundlage einer anderen als einer Gewerbeerlaubnis nach besonderen Vorschriften und (iv) ) eine natürliche Person, die eine landwirtschaftliche Produktion ausübt und gemäß einer besonderen Regelung registriert ist./ gemäß §2 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 513 / 1991 Slg. Handelsgesetzbuch /. Der Käufer – Unternehmer erkennt an, dass die Bedingungen der Garantie (z. B. die Garantiezeit) von den Bedingungen abweichen können der Garantie für den Verbraucher in den Beziehungen zwischen dem Verkäufer, dem Käufer und dem Unternehmer unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg., Handelsgesetzbuch. Die Gewährleistungsfrist für den Käufer – Unternehmer beträgt 12 Monate.

d) Kauf (Verkauf) von Geräten und Zubehör Zubehör – Erwerb von Geräten und deren Zubehör, die aus dem Eigentum der ISG Company s.r.o. erworben werden. gemäß der Änderung der Bestimmungen,
e) Garantiereparatur – Reparatur, die während der Garantiezeit erforderlich ist oder durchgeführt wird und für das Gerät und sein Zubehör gemäß dem Garantiezertifikat vorgesehen ist. Unter dem Begriff „Garantiereparatur“ wird auch eine Reparatur verstanden, die auf der Grundlage eines Anspruchs auf einen Mangel beruht, der zum Zeitpunkt der Übernahme des Geräts und seines Zubehörs durch den Käufer bestand,
f) am Ort der Anwendung die Reklamation des Käufers – die Verkaufsstelle der Handelsgesellschaft ISG Company s.r.o., wo der Käufer berechtigt ist, sein Recht auszuüben, einen Mangel an der Ausrüstung und ihren Komponenten innerhalb der Garantiezeit gemäß diesem Reklamationsverfahren zu reklamieren,
g) Reklamation – Geltendmachung der Verantwortung für Mängel am Gerät und seinem Zubehör durch den Käufer an den Verkäufer,
h) Bearbeitung der Reklamation – Beendigung des Reklamationsverfahrens, Lieferung des reparierten Geräts und seines Zubehörs, Austausch des Geräts und dessen Zubehör, Rückerstattung des Kaufpreises des Gerätes und seines Zubehörs, Zahlung eines angemessenen Nachlasses vom Preis des Gerätes und seines Zubehörs, eine schriftliche Aufforderung zur Leistungsübernahme oder eine berechtigte Ablehnung der Reklamation,
i) Sachverständigengutachten – schriftliche Stellungnahme eines Sachverständigen gemäß Gesetz Nr. 382/2004 Slg. über Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer in der jeweils gültigen Fassung, oder die Meinung einer autorisierten, benannten oder akkreditierten Person gemäß Gesetz Nr. 382/2004. 264/1999 Slg. über technische Anforderungen an Produkte und über Konformitätsbewertung und über Änderungen
einige Gesetze in der geänderten Fassung oder Gesetz Nr. 133/2013 Slg. über Bauprodukte in der jeweils gültigen Fassung oder die Meinung der bevollmächtigten PersonNeuproduktion zur Durchführung von Garantiereparaturen (im Folgenden auch „Bezeichnung einer Person“ genannt),
j) Warenaustausch – Austausch von Geräten gegen Geräte der gleichen Marke und des gleichen Typs; falls ISG Company s.r.o. ein Gerät der gleichen Marke und des gleichen Typs nicht mehr anbietet oder der Käufer mit dem Umtausch gegen ein Gerät der gleichen Marke und des gleichen Typs nicht einverstanden ist, erfolgt der Umtausch gemäß Artikel 16 Punkte 3 und 4 dieses Reklamationsverfahrens .
So geht's
Verantwortung des Verkäufers

Artikel 4
1. Handelsunternehmen ISG Company s.r.o. Als Verkäufer ist er gegenüber dem Käufer dafür verantwortlich, dass das von ihm erworbene Gerät und dessen Zubehör aus seinem Eigentum an einer der Verkaufsstellen im Sinne des § 3 Buchstabe a) abgegeben wird b)
a) über die erforderlichen Qualitäts- und Gebrauchseigenschaften verfügt, das Produktionsunternehmen über betriebliche und technische Parameter verfügt und seine Verwendung für die angegebenen Zwecke gemäß den einschlägigen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften, die im Hoheitsgebiet des Unternehmens gelten, genehmigt wurde Slowakische Republik
b) entspricht den allgemein verbindlichen gesetzlichen Vorschriften, auch den darin festgelegten Gesundheits-, Hygiene- und sonstigen Bedingungen,
c) es ist ohne Mängel
d) der berechnete Preis war zum Zeitpunkt gültig Zeitpunkt des Verkaufs
2. Die Verantwortung des Verkäufers gemäß Punkt 1 dieses Artikels liegt für den Fall vor, dass es zu einer Qualitätssteigerung der Geräte und deren Zubehör, die der Käufer in der Verkaufsstelle gekauft hat, zu reduzierten Preisen im Rahmen der Verkaufsaktionen kommt, die ihm ermöglichen, a Rabatt auf ihren Kaufpreis, innerhalb dessen ihr Verkauf an den Käufer an die Erfüllung besonderer Bedingungen gebunden ist.
3. Während des Verkaufs ist die Verkaufsstelle verpflichtet, dem Käufer Dokumente über die Spa-Ausstattung und deren Zubehör auszuhändigen: Rechnung (oder Quittung), Garantieliste, Bedienungsanleitung
Artikel 5
Recht des Käufers auf Reklamationen

1. Der Käufer hat das Recht, einen Mangel an der gekauften Ausrüstung und dessen Eigentum geltend zu machen. Dieses Recht des Käufers gilt nicht für Mängel des Gerätes und seines Zubehörs, die er nicht zu vertreten hat.
2. Handelt es sich um einen Mangel des Geräts, ist der Käufer verpflichtet, sein Recht zur Geltendmachung eines Mangels des vom Käufer erworbenen Geräts unverzüglich nach der Gelegenheit zur Besichtigung des gekauften Geräts, frühestens jedoch innerhalb von 24 Monaten, auszuüben ab dem Datum des Erhalts der Ware durch den Käufer (d. h. in der Gewährleistungsfrist). Wird der Mangel nicht innerhalb dieser Frist angezeigt, erlischt das Recht des Verkäufers, den reklamierten Mangel zu beseitigen.
3. Macht der Käufer während der Gewährleistungsfrist keinen Gebrauch von seinem Recht, einen Mangel des bei ihm gekauften Geräts gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, erlischt dieses Recht. Reklamationen über Mängel des gekauften Geräts, die der Käufer nach Ablauf der Garantiezeit beim Verkäufer geltend macht, werden nicht berücksichtigt.
4. Die Verkaufsstelle des Verkäufers, bei der der Käufer eine Reklamation geltend macht, ist verpflichtet, ihm ein schriftliches Dokument auszustellen, das die Geltendmachung seiner Reklamation bestätigt.
5. Der Nachweis gemäß Punkt 5 dieses Artikels muss der Verkaufsstelle vorgelegt und dem Käufer bereits bei der Geltendmachung seiner Reklamation ausgehändigt werden, auch wenn die Reklamation nicht vor Ort und sofort oder in vollem Umfang befriedigt werden kann, sowie wenn es befriedigt den Anspruch des Käufers überhaupt nicht. Die Anforderungen dieses Dokuments sind in Artikel 15 der Beschwerdeordnung näher geregelt.
6. Der Vorgesetzte ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Geltendmachung des Anspruchs ein schriftliches Dokument über die Bearbeitung des Anspruchs auszustellen.
Artikel 6
1. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für Mängel an den verkauften Geräten und deren Zubehör aus seinem Besitz, die:
a) bei der Übernahme durch den Käufer vorhanden waren,
b) nach der Übernahme auftreten vom Käufer während der Garantiezeit, die er dem Käufer nicht direkt zur Verfügung gestellt hat
c) der Verkäufer ihnen dies in seinem Garantieschreiben mitgeteilt hat,
2. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für Mängel
a) die nach Ablauf der Garantiefrist entstanden sind oder die der Käufer erst nach Feststellung geltend gemacht hat, in einem anderen Fall, wenn der Käufer anhand des Garantiezertifikats nachweist, dass sie länger dauern Garantiezeitraum in Anspruch genommen wurde,
b) Wenn der Käufer das Garantieschreiben oder auf andere zuverlässige Weise nicht durchgegangen ist, dass das beanspruchte Gerät möglicherweise mit anderem Zubehör ausgestattet ist, vom Eigentümer des Anfängers gekauft wurde und die Garantie gilt Die Frist ist auf dieser Grundlage noch nicht abgelaufen
c) Geräte und deren Mitglieder, die den Kauf bei Handelsvertretern der ISG Company s.r.o. getätigt haben. , die sie aus ihrem Eigentum oder aus dem Eigentum ihrer anderen Geschäftspartner (d. hja oder nein aus dem Eigentum der ISG Company s.r.o.) unter eigenem Namen oder unter dem Handelsnamen dieser Partner, auf eigene Rechnung oder auf deren Rechnung, unabhängig von den Quellen, aus denen die verkauften Geräte stammen oder erworben wurden. Für den Fall, dass er gegenüber dem Käufer für die Mängel der Person haftet, die ihm das Produkt verkauft hat (oder seines Geschäftspartners, in dessen Namen, in dessen Auftrag und auf Rechnung sie beim Verkauf gehandelt hat).

Artikel 7
Die Garantie gilt nicht gelten für Mängel des Gerätes und seines Zubehörs, die nach deren Abnahme:
a) durch den Käufer oder eine andere Person durch mechanische oder sonstige Beschädigung des Gerätes verursacht wurden oder infolge ihrer Beschädigung im Falle von Gewalteinwirkung entstanden sind höhere Gewalt
b) durch unsachgemäßen Gebrauch, unbefugte Verwendung für andere Zwecke als die, für die diese Zeichen bestimmt sind, oder deren Verwendung in Verbindung mit anderen von ihnen hergestellten oder verkauften Geräten, die sie nicht zulassen oder empfehlen, als Teil davon verursacht wurden das Reklamationsverfahren durch Garantiereparatur gemäß den Bestimmungen des Reklamationsverfahrens oder bei anderen als den im Garantieschein genannten Vorauszahlungen erbrachten Leistungen
cb) andere offensichtlich unsachgemäße Eingriffe in sie oder eine andere Behandlungsmethode, die vertragswidrig erfolgte der vom Käufer verwendeten Anweisungen und Garantiebedingungen / durch Lagerung, Verwendung oder Lagerung von Geräten in einer feuchten, chemisch aggressiven oder anderweitig ungeeigneten Umgebung, durch Lagerung oder Lagerung an Orten mit einer solchen Umgebung /
d) in anderen Fällen im Garantieschreiben und in den Anweisungen des Herstellers angegeben,

Artikel 8
Bedingungen für die Erstellung eines Beschwerde
1. Die Garantiefrist beginnt an dem Tag, an dem der Käufer das Gerät und sein Zubehör an der Verkaufsstelle des Verkäufers, bei der er es gekauft hat, übernimmt, und sofern dem Käufer im Garantiezertifikat nicht ausdrücklich eine längere Garantiefrist zugestanden wurde, die Garantiefrist beträgt 24 Monate.
2. Ist die Garantiezeit für das Gerät und dessen Herstellungszubehör länger als die in Art. Gemäß Art. 8 Punkt 1 Reklamationsverfahren muss diese vom Hersteller festgelegte längere Gewährleistungsfrist vom Verkäufer im jeweiligen Gewährleistungsschein ausdrücklich bestätigt werden.
3. Die Garantieliste enthält den Gerätetyp, das Verkaufsdatum, die Herstelleridentifikation, den Garantieinhalt, deren Umfang und Bedingungen, die Länge der Garantiezeit sowie die für die Geltendmachung der Garantie erforderlichen Informationen.
4. Beim Austausch des reklamierten Geräts durch ein neues beginnt die neue Garantiezeit ab Erhalt. Für die Reparatur des Geräts ist der Austausch nur einiger Teile des beanspruchten Geräts erforderlich.
5. Die Bestimmung von Punkt 5 dieses Artikels gilt entsprechend für Zusatz- und Zusatzausrüstungen.
6. Die Gewährleistungsfrist umfasst nicht die Zeit zwischen dem Tag, an dem der Käufer seine Mängelhaftungsrechte gegenüber dem Verkäufer geltend macht, und dem Tag, ab dem der Käufer verpflichtet ist, das reparierte Gerät oder dessen Zubehör oder Zusatzausrüstung nach Abschluss der Reparatur zu übernehmen Reparaturen. III
Ausübung der Mängelhaftung.

Verfahren zur Beschwerde des Käufers

Artikel 9
Ort für die Einreichung a Beschwerde

1. Der Käufer ist berechtigt, sein Recht zur Reklamation von Gerätemängeln vor allem beim Vertriebshändler ISG Company s.r.o. geltend zu machen. , Sitz: Palanok 1, 949 01 Nitra.
2. Wenn der Käufer sein Recht gemäß Punkt 1 dieses Artikels nicht ausüben kann, ist er berechtigt, seine Reklamation wegen eines Defekts des Geräts oder eines Eigentums des Verkäufers an jeder anderen Verkaufsstelle geltend zu machen.

Artikel 10
So bewerben Sie sichGeltendmachung eines Anspruchs und Vorgehensweise zur Bearbeitung

1. Um sein Recht auszuüben, einen Mangel beim Verkäufer der gekauften Ausrüstung geltend zu machen, muss der Käufer eine Quittung oder ein anderes Buchhaltungsdokument (Steuerdokument) über sein Spa (z. B. Rechnung), eine vollständige und unveränderte Garantiebescheinigung, die vom Verkäufer bestätigt wurde, und a Ausgefülltes Antragsformular
2. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer das von ihm gekaufte Gerät zusammen mit den Dokumenten gemäß dem vorherigen Punkt dieses Artikels vorzulegen, wenn er von seinem Recht Gebrauch macht, einen Mangel des Geräts geltend zu machen.
3. Eine frühere, nicht anerkannte Reklamation galt für den Kauf nach 12 Monaten ab Kauf der Ausrüstung (d. h. der Verkäufer lehnte die Reklamation ab), wenn der Käufer

a) Anwendung der Anspruchsverzögerung nach dem angegebenen Gewährleistungsfrist oder wenn die Feststellung dieses Zustands aus Gründen seitens des Käufers nicht möglich ist, weil dieser die bei der Geltendmachung einer Reklamation durch den Käufer erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt hat
b) dem Verkäufer das reklamierte Gerät ohne Vorlage vorlegt seiner fehlenden Bestandteile oder wenn es sich um seine Lösung handelt, auch ohne einige Teile seines Zubehörs, mit dem es ihm verkauft wurde,

Artikel 11
Personen, die zum Verkauf berechtigt sind Standort des Verkäufers für den Empfang von Beschwerden

1. Reklamationen des Käufers gemäß den sich ändernden Artikeln dieses Reklamationsverfahrens und nach Erfüllung der die Bedingungen festlegenden Bedingungen werden von einem Mitarbeiter entgegengenommen und in den Verkaufsstellen des Verkäufers eingesetzt, der für die Entgegennahme und Bearbeitung von Reklamationen von Käufern zuständig ist (im Folgenden „ die für die Bearbeitung von Beschwerden zuständige Person“).
2. An der Verkaufsstelle des Verkäufers muss während der gesamten Öffnungszeiten eine zur Bearbeitung von Beschwerden befugte Person anwesend sein.
Artikel 12
Bedingungen für die Bearbeitung von Beschwerden

1. Der Käufer hat das Recht, dass die mit der Beauftragung betraute Person innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation ohne unnötige Verzögerung über die Art der Lieferung entscheidet.
2. Fristen für die Bearbeitung einer Beschwerde: Der Beschwerdebevollmächtigte ist verpflichtet, die Art und Weise der Bearbeitung der Beschwerde zu bestimmen, wenn er berechtigt ist:
a) in einfachen Fällen sofort
b) in komplexen Fällen spätestens 3 Werktage ab dem Datum der Einreichung der Reklamation,
c) in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Bewertung des Zustands der Ausrüstung vorliegt, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation

3. Nach Festlegung der Art und Weise der Bearbeitung des Anspruchs wird der Anspruch bearbeitet:
a) in einem Fall sofort,
b) in begründeten Fällen kann der Anspruch innerhalb von 30 Tagen ab Antragstellung bearbeitet werden
Nach Ablauf der Frist zur Bearbeitung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder das erste Gerät gegen ein neues Gerät zu erwerben.

4. Wenn der Käufer innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf einen Mangel an der Ausrüstung geltend macht, kann die Reklamation nur auf der Grundlage der Ergebnisse des Gutachtens zurückgewiesen werden; unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens muss der Käufer Es kann nicht verlangt werden, die Kosten der Sachverständigenbegutachtung oder andere mit einer professionellen Begutachtung verbundene Kosten zu tragen.
5. Wenn der Käufer nach Ablauf von zwölf Monaten nach dem Kauf eine Beschwerde über Gerätemängel einreicht und der Verkäufer diese abgelehnt hat, ist die Person Wer die Reklamation bearbeitet hat, ist verpflichtet, im Reklamationsdokument des Geräts anzugeben, an wen der Käufer das reklamierte Gerät zur Begutachtung durch einen Sachverständigen senden kann. Wenn das reklamierte Gerät zur Begutachtung durch eine vom Hersteller benannte Person oder eine frühere Person zur Durchführung der Garantie eingeschickt wird Reparaturen, die Kosten des Sachverständigengutachtens sowie alle sonstigen mit dem Team verbundenen Kosten trägt der ohne nachträgliches Ergebnis des Sachverständigengutachtens laufende Auftrag. Weist der Käufer durch das Sachverständigengutachten nach, dass der Verkäufer für einen Mangel verantwortlich ist, er kann den Anspruch erneut geltend machen; während der Durchführung des Sachverständigengutachtens erlischt die Gewährleistungsfrist nicht. Der bisherige Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Geltendmachung der Reklamation alle für die Sachverständigenbegutachtung entstandenen Kosten sowie alle Kosten im Zusammenhang mit dem zweckgebunden aufgewendeten Team zu zahlen
. Eine erneute Reklamation kann nicht abgelehnt werden.
Artikel 13
Verfahren bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Frist zur Bearbeitung der Reklamation

Wenn es nicht möglich ist, mit dem Käufer umzugehen Reklamation innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von 30 Tagen gemäß Artikel 12 Punkt 3 oder, wenn die Reparatur innerhalb dieser Frist ohne Verschulden oder auf Verlangen des Käufers nicht in Übereinstimmung damit erfolgt, ist eine Nachbesserung erforderlich Nach Ablauf dieser Frist ist er verpflichtet, mit seiner Ausrüstung gemäß diesem Artikel fortzufahren, als ob es sich um einen Defekt handeln würde, der nicht gelöscht werden kann.

c) macht Mängel geltend, für die dieser Anspruch gilt der Bestellung haften sie gegenüber dem Käufer nicht aus den darin genannten Gründen oder gesetzlichen Vorschriften.

4. Wenn der Käufer eine Reklamation einreicht, ist der Verkäufer oder eine von ihm benannte Person verpflichtet, dem Käufer seine Rechte gemäß Gesetz Nr. 40/1964 Slg. - Bürgerliches Gesetzbuch. Aufgrund der Entscheidung des Käufers, welcher dieser Rechtskäufer zahlt, ist er verpflichtet, die erforderliche Methode zur Bearbeitung von Beschwerden innerhalb der Fristen gemäß Artikel 11 des Beschwerdeverfahrens durchzuführen.

Artikel 14
1. Der Verkäufer ist verpflichtet, mit dem Käufer stets ein Protokoll über die Geltendmachung seiner Reklamation zu verfassen, auch wenn aus den in diesem Reklamationsverfahren genannten Gründen die Geltendmachung der Reklamation von Anfang an erforderlich ist, so dass er sie nicht anerkennen kann.

2. Der Käufer füllt das Reklamationsprotokoll gemäß den folgenden Anweisungen aus.

In allen Fällen ist der Verkäufer dazu verpflichtet Geben Sie zusätzlich zum Ausfüllen aller grundlegenden Anforderungen in Bezug auf den Käufer und den Gegenstand seiner Reklamation sowie unter Angabe seiner Identifikationsdaten (Marke und Typ, Produktionsnummer, Datum der Geltendmachung der Reklamation) Folgendes an:
- Beschreibung des Vom Käufer gemeldeter Mangel
- Auchin jedem mechanischen Zustand das Gerät oder seine Zubehörteile vom Käufer übernommen werden / oder es keine sichtbaren Anzeichen mechanischer oder sonstiger Schäden an ihm oder seinen Gegenständen gibt oder wenn irgendwelche seiner Teile fehlen
- oder das Gerät bei gleichzeitiger Übergabe und dessen Zubehör /,
- in welchem ​​Umfang - Beschreibung und Stückzahl
- ob er an dem reklamierten Gerät oder dessen Zugehörigkeit andere als die vom Käufer angegebenen Mängel festgestellt hat< br />- Kaufdatum des Geräts
- IMEI-Nummer des Geräts
- Ausstellungsdatum des Protokolls
- persönliche Identifikationsdaten des Käufers / Name, Telefonkontakt, E-Mail, Adresse für die Lieferung des Geräts

3. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Kopie des Protokolls als Bestätigung darüber auszuhändigen, wann er von seinem Anspruchsrecht Gebrauch machen wird. Mit dem Online-Formular erhalten beide Parteien eine E-Mail. Die vorherige Übernahme des aufgeführten Geräts, wenn am reklamierten Gerät oder dessen Eigentum andere als die vom Käufer angegebenen Mängel festgestellt wurden
Der Käufer ist verpflichtet, das reklamierte Gerät oder dessen Zubehör nach Bearbeitung der Reklamation vom Verkäufer zu übernehmen innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Zeit.


Artikel 15
1. Wenn die mit der Bearbeitung der Reklamation betraute Person zuvor festgestellt hat, dass die Reklamation vom Käufer rechtzeitig und innerhalb der angegebenen Gewährleistungsfrist eingereicht wurde und dass es sich bei dem vom Käufer reklamierten Mangel um einen Mangel handelt, für den er einen dauerhaften Mangel vertritt, ist der Käufer berechtigt, die Reklamation zu reklamieren hat das Recht, wenn es sich um:
a) behebbare Mängel
aa) handelt, dass ein solcher Mangel unentgeltlich, rechtzeitig und ordnungsgemäß beseitigt und ohne unnötige Verzögerung, spätestens jedoch innerhalb der vorgeschriebenen Frist hergestellt und verbindlich beseitigt wird gesetzliche Frist;
ab) Der Käufer kann verlangen, dass der Verkäufer das reklamierte Gerät ersetzt und, wenn der Mangel nur einige seiner Teile betraf, dieses defekte Teil ersetzt, sofern dem ersteren keine unverhältnismäßigen Kosten im Hinblick darauf entstanden sind Preis der Ware oder die Ernsthaftigkeit der Wissenschaftlichkeit; nach der Reparatur oder bei einer größeren Anzahl von Mängeln muss die Sache ordnungsgemäß gewartet werden. Bei erneutem Auftreten des Mangels nach der Reparatur wird dieser ersetzt, wenn derselbe Mangel vorliegt, der aufgetreten ist während der Garantiezeit mindestens zweimal entfernt wurde, erneut auftritt. Eine größere Anzahl von Mängeln liegt dann vor, wenn die Ware mindestens drei behebbare Mängel aufweist und jeder dieser Mängel die ordnungsgemäße Verwendung der Ware verhindert.
ad) für einen angemessenen Preisnachlass auf den Artikelpreis gemäß § 2 KSchG;
ae) Der Verkäufer kann statt der Beseitigung des Mangels jederzeit das mangelhafte Gerät durch ein mangelfreies ersetzen, wenn dadurch für den Käufer keine erheblichen Schwierigkeiten entstehen. Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises, wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann und seine ordnungsgemäße Verwendung verhindert,
bc) einen angemessenen Rabatt auf den Kaufpreis des reklamierten Geräts, wenn das Gerät zu einem geringeren Preis verkauft wurde oder das gebrauchte Gerät einen Mangel aufweist, für den die Der Zahler ist dafür verantwortlich, dass der Käufer anstelle des Anspruchs auf die erste Sache das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass hat. Für den Fall, dass das Gerät zu einem niedrigeren Preis angeboten wurde, weil es Mängel aufweist, die einer bestimmungsgemäßen Verwendung nicht entgegenstehen (in diesem Fall ist es erforderlich, den Käufer über diese Gerätemängel zu informieren, es sei denn, die Gerätemängel sind nicht mehr vorhanden). aufgrund der Art des Verkaufs) der Ausrüstung), ist es nicht möglich, einen Mangel an der Ausrüstung geltend zu machen, für die die Ausrüstung zu einem niedrigeren Preis angeboten wurde (es besteht aufgrund der Existenz dieser Ausrüstung ein Preisnachlass). wurde vom Käufer in gleicher Weise beim Verkauf des Gerätes festgestellt).
2. In Fällen, in denen aufgrund einer berechtigten Mängelrüge ein Gerätedefekt vorliegt, hat der Käufer zunächst das Recht auf ein mangelfreies Gerät, diesen fortlaufenden Umtausch gegen ein Gerät gleicher Marke und gleichen Typs.
3. Verfügt der Verkäufer nicht über die beiden gleichen Marken und Typen des Geräts, ist er verpflichtet, mit dem Kauf des Kaufpreises zu beginnen, für den er es von ihm kaufen wird, unter der Bedingung, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt und gleichzeitig das defekte Gerät zurückgibt Gerät zum vorherigen; (Vorstehendes gilt nur, soweit es sich nicht um einen Fall im Sinne von Buchstabe c) Ziffer 1 dieses Artikels handelt.
4. Ist der Käufer nicht damit einverstanden, das von ihm reklamierte mangelhafte Gerät gegen ein mangelfreies Gerät gleicher Marke und gleichen Typs auszutauschen, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer den Kaufpreis zu zahlen, den er für ihn zu zahlen hat, wenn der Käufer vom Vertrag zurücktritt und sendet gleichzeitig das reklamierte Gerät an den Verkäufer zurück.
5. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten entsprechend auch für Zubehör und Zusatzgeräte während der Garantiezeit.
Artikel 16
1. Ist der Käufer gemäß den Bestimmungen des Reklamationsverfahrens und den Bestimmungen der jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften verpflichtet, das reklamierte Gerät oder ein anderes Gerät (z. B. im Falle einer Ersatzlieferung) von Anfang an oder in Bearbeitung gemäß den Bestimmungen des Ausschreibungsverfahrens oder den geltenden Rechtsvorschriften nach Bearbeitung der Beschwerden. Um die Übernahme der Ausrüstung zu fordern, ist der Käufer verpflichtet, die Ausrüstung unverzüglich und innerhalb der in Punkt 2 dieses Artikels genannten Frist vom Inverkehrbringen an der jeweiligen Verkaufsstelle oder an einem anderen Ort abzugeben, wenn sich dies aus den Bestimmungen von ergibt aus dem Beschwerdeverfahren oder aus den Bestimmungen der geltenden Rechtsvorschriften oder aus dem laufenden Verfahren ableiten.
2. Wenn der Käufer die Ausrüstung nicht gemäß den Bestimmungen von Punkt 1 dieses Artikels übernimmt, auch nicht innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag, an dem die Verpflichtung vor der Ausrüstung entstanden ist, oder ab dem Datum der Zustellung der Aufforderung zur Übernahme der Ausrüstung, Es ist erforderlich, die Genehmigung dieses Geräts in einem öffentlichen Lagerhaus oder einem anderen Lagerhaus durchzuführen. auf Kosten des Käufers verwahren oder nach Mitteilung auf das Konto des Käufers gemäß Abschnitt einzahlen § 592 des Bürgerlichen Gesetzbuches
3. Für den Fall, dass der Käufer die Ausrüstung nicht innerhalb der im vorherigen Punkt genannten Frist übernimmt, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die tatsächlichen Kosten in Rechnung zu stellen. Für die Lagerung von Geräten wird eine pauschalierte Kostenentschädigung in Höhe von jeweils 1,66 Euro, einschließlich des ersten Einlagerungstages, für den Fall gewährt, dass der Käufer die Geräte nicht innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf der Frist übernimmt Der in Punkt 2 dieses Artikels genannte Zeitraum ist gemäß der Bestimmung § 592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs berechtigt, die Ausrüstung im Namen des Käufers ordnungsgemäß zu verkaufen und den Gesamtbetrag der Entschädigung auf den Kaufpreis anzurechnen die gemäß diesem Punkt anfallenden Kosten sowie sonstige Ansichten gegenüber den Käufern
4. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten entsprechend auch für Zubehör und Zusatzausrüstung.
Teil IV
Gemeinsame, Übergangs-, Schluss- und Aufhebungsbestimmungen
Artikel 17
1. Mit der Bestätigung der Bestellung durch den Auftragnehmer über die Webschnittstelle des Shops stimmt der Verbraucher den Reklamationsbedingungen des Verkäufers zu. Der Käufer, der die Bestellung an den Verkäufer sendet, bestätigt, dass er das Reklamationsverfahren gelesen hat und damit in vollem Umfang einverstanden ist, und bestätigt gleichzeitig, dass er ordnungsgemäß über die Bedingungen und die Art der Reklamation der Ware informiert wurde, einschließlich Informationen zu wo die Reklamation erfolgen kann, und die Gewährleistungsbefugnis gemäß . auszuüben. § 18 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. zum Verbraucherschutz und Änderungsgesetz des Slowakischen Nationalrates Nr. 372/1990 Slg. über Straftaten in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „das Gesetz“ genannt). 2. Dieses vorherige und wirksame Beschwerdeverfahren bleibt vorbehalten das Recht auf jede Änderung seiner Bestimmungen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der einschlägigen Gesetzgebung. 3. Das Beschwerdeverfahren des Verkäufers gemäß den Bestimmungen von § 18 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 250/2004 Slg. über Verbraucherschutz und Änderung des slowakischen Nationalratsgesetzes Nr. 372/1990 Slg. über Verstöße in der jeweils gültigen Fassung informiert den Verbraucher ordnungsgemäß und rechtzeitig über die Bedingungen und Modalitäten der Geltendmachung von Rechten und der Haftung für Mängel, einschließlich Informationen darüber, wo Beschwerden eingereicht und Garantiereparaturen durchgeführt werden können. 4. Soweit in dieser Werbeordnung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Konsumentenschutzgesetzes und sonstiger allgemein verbindlicher Rechtsvorschriften. Artikel 18 5.

Diese Beschwerderichtlinie tritt am 22. März 2022 in Kraft

ISG Company s.r.o. ,Palánok 1, 94901 Nitra

 

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